Unsere Firma produziert bereits seit dem Jahre 2002 erfolgreich Rührwerke nach der Explosionsschutz-Richtlinie 2014/34/EU [ehemals 94/9/EG]. Diese Richtlinie regelt, was der Hersteller von Geräten in den entsprechenden Ex-Zonen [0,1,2 Gas und 20,21,22 Staub] beachten muss. Für den Betreiber einer Anlage ist die Richtlinie 99/92/EG von hoher Wichtigkeit, Sie regelt die Voraussetzungen zum Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen [Zoneneinteilung, Explosionsschutzdokument,…]
Wir produzieren Rührwerke, welche durch unterschiedlichste Zonentrennungsarten und Antriebskonzepte in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden können. Je nach den vorgegebenen Rahmenbedingungen wählen wir ein passendes Rührwerk für Sie aus.