Wir als Hersteller müssen mit jeder Anfrage nach diesen Stativrührwerken, einige Details mit dem Kunden vorab klären. Je früher sich der Bedarfsträger mit diesen Fragen auseinandersetzt, umso besser wird das Stativrührwerk dann seinen Anforderungen entsprechen, und desto geringer ist die Gefahr, dass Änderungen , die nach Auftragserteilung oder Lieferung festgestellt werden, zu höheren Kosten oder längeren Lieferzeiten führen.
Die wesentlichsten Fragen, die vor der Einsatz eines Stativrührwerks berücksichtigt werden müssen.
1. Welche Rühraufgabe soll das Rührwerk erfüllen? | |
a. Sind bestimmte spezifische Leistungseinträge erforderlich – Dichte und Viskosität des Mediums, Feststoffkonzentrationen? | |
b. Rühraufgabe: Wie soll das Rührwerk den Prozess unterstützen? Benötige ich mehr Scherung (z.B. zum Dispergieren) oder mehr Strömung (z.B. zum Suspendieren) im Behälter? | |
c. Ein Rührwerk mit einer Welle kann effizient nur einen Viskositätsquotienten-bereich von 10 der zu mischenden Medien abdecken. Das heißt, wenn ich ein Rührwerk zum Mischen von Medien mit 100….1.000 mPas wähle, wird dieses bei wässrigen Medien (1mPas) oder Medien mit 10.000mPas nicht mehr effizient arbeiten. Je breiter das abzudeckende Viskositätsspektrum, desto größer muss die eingetragene spezifische Leistung sein, damit die Ergebnisse noch zufriedenstellend sind. | |
2. Raum | |
a. Wo soll das Rührwerk positioniert werden, damit es zentral für die Rühraufgaben zur Verfügung steht (an der Wand, auf dem Boden frei im Raum, über einem Behälter,…)? | |
b. Eventuell kann ein Fahrstativ verwendet werden, so dass das Rührwerk je nach Bedarf zum Behälter bewegt werden kann? | |
3. Hebevorrichtung | |
a. Für die Hebevorrichtung des Rührwerks stehen verschiedene Systeme zur Verfügung: Seilwinde, Gegengewicht in der Hubsäule, elektrisch mit Spindeltrieb, pneumatisch oder hydraulisch mit Zylinder. | |
4. Sicherheitsbestimmungen | |
a. Für den Betrieb des Stativrührwerks sind gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einige Sicherheitsvorrichtungen/ -schalter notwendig. [CE-Konformitätserklärung] | |
b. Im Normalfall sind erforderlich Höhenstandschaltung, eine Behälteranklemmvorrichtung mit Schalter und, wenn das Rührwerk eine Schnellwechselkupplung hat, auch ein leicht zu öffnender Wellenberührungsschutz mit Schalter. | |
c. Die Verriegelungen werden alle in einem Schaltkasten verbunden, der sich entweder am Stativ befindet oder entfernt installiert ist. Die Schalter für Ein/Aus/ Notaus/ Drehzahlsteuerung/ Polschaltung/Stativhöhenstandskontrolle …. werden am Stativ positioniert und über Energiekette mit dem Hubschlitten verbunden. | |
d. Befindet sich das Rührwerk in einem Ex-Bereich, dann benötigt das komplette Rührwerk eine Zulassung nach Richtlinie mit der erforderlichen Kategorie und Temperaturklasse. | |
Seit über 20 Jahren ist das Stativrührwerk ein fester Bestandteil unserer Produktpalette. Jedes Stativrührwerk wird vorher mit dem Kunden genauestens gesprochen. Die Preisgestaltung in einem Angebot ist transparent, so dass der Kunde, der Kosten sparen will und über genügend Erfahrung verfügt auch das Rührwerk, Teile des Stativs, die Elektronik selbst beistellen kann. Seit Einführung der Richtlinie 2014/34/EU bauen wir die verschiedensten Stativrührwerke auch ATEX-konform. Wenn Sie eine Anfrage kontaktieren Sie uns gerne 0514498980 | anfrage@turbo-ruehrwerke.de | Kontaktformular |
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